Wir machen´s wieder schön!

Schimmel in Haus und Wohnung

Richtig heizen und lüften wirkt vorbeugend gegen Schimmelpilzbefall

Vorbeugende Maßnahmen sind auf die Dauer wirkungsvoll und einfach einzuhalten, dient es doch an erster Stelle der eigenen Gesundheit und dem eigenen Wohlbefinden. Unsere heutzutage hochgedämmten und sehr dichten Haushüllen verlangen Verständnis zum richtigen Verhalten:

Um überhaupt ein Gefühl für das Wohnklima zu bekommen, sollten Sie sich mehrere Innen- und ein Außenthermometer und ein Luftfeuchtemesser (Hygrometer) anschaffen. Sie werden sehen, es macht am Ende Spaß, die Wechselwirkungen vom Innen- und Außenklima verstehen zu lernen.

Richtige Temperaturen

  • In Wohnbereich und Küche 20°C, im Bad 21°C, im Schlafzimmer tags 18°C, nachts 14-16°C
  • Luftefeuchte 45-55 % rel. (bis 65 %, nur kurzzeitig, bis 2 Std.)
  • Wandoberflächentemperaturen nicht unter 15°C (Außenwände)
  • Bei Abwesenheit, Heizung nie ganz abstellen. Das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur ist sparsamer.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.
  • Das kalte Schlafzimmer niemals vom Wohnraum aus mitheizen. Dies kann Schimmel zur Folge haben.

Richtig querlüften

  • Von drinnen nach draußen lüften. (wärmere = feuchtere Luft raus, dafür kältere = trockenere hinein)
  • Quer durch die Wohnung lüften (Querlüften, mind. zwei gegenüberliegende Fenster)
  • Bei jedem Wetter, auch bei Regen lüften. Kalte Außenluft ist trockener als die warme Zimmerluft.
  • Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
  • Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
  • Die Fenster kurzzeitig (wenige Minuten sind ausreichend) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos, verschwendet Heizenergie, kann u.U. Schimmelbildung fördern.
  • Bei dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften.
  • Innenbäder brauchen regelmäßig eine Zwangslüftung (Lüfter, z.B. ans Licht gekoppelt)

Richtiger Lüftungszeitpunkt

  • Morgens einmal kompletten Luftwechsel durchführen, Durchzug machen, in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
  • Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben.
  • Abends wieder einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
  • Bei Abwesenheit (Berufstätigkeit) am Tage reicht es, morgens und abends zu lüften.

Richtige Lüftungsdauer

  • Die nötige Lüftungszeit ist vom Unterschied von der Innen- zur Außentemperatur und dem Wind abhängig. Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel wenige Minuten Stoßlüftung aus. (Wenn Sie an entferntester Stelle am nassen Finger kühlen Luftzug verspüren, reichte die Zeit schon aus).
  • Bäder auf dem kürzesten Weg in Richtung nach draußen lüften.
  • Beim Kochen, Wäschetrocknung, Bügeln: Raum geschlossen halten und möglichst sofort oder öfters nach draußen ablüften.

Kalte Außenwand

  • Möbel (Schrankwand etc.) mit einigen Zentimetern Abstand zu Boden und Wand aufstellen (Umlüftung). An problematischen Außenwänden sollte im Winter die Oberflächentemperatur gemessen werden. Sie sollte nicht unter 15° C fallen.

Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!

Ab dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt erstattet zukünftig bis zu 1200 Euro !

Welche Leistungen sind umfasst?
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wer ist berechtigt?
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung?
-Erhalt einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und separat angesetzten Arbeitskosten. Da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist, sollte sie getrennt nach Arbeitskosten und sonstigen Kosten ausgewiesen werden.

-Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes und Einreichung einer Überweisungsdurchschrift oder eines Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Wann ist der Abzug ausgeschlossen?
Wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können oder wenn die Handwerkerleistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wird, kommt die Steuerermäßigung nicht in Betracht.

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?
Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten. Diese können bis max. 6.000 Euro angesetzt werden. 20 % dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. max. 1200 Euro.

Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.